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SOZIALE MASSNAHMEN 

GEGEN SPIELSUCHT

SOZIALE MASSNAHMEN 

GEGEN SPIELSUCHT

Die Loterie Romande führt ein Programm mit sozialen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung des exzessiven Glücksspiels durch. Sie wendet die vom Bundesgesetz über Geldspiele verlangten sozialen Massnahmen sehr gewissenhaft an.

In diesem Zusammenhang hat die Loterie Romande in erster Linie die folgenden sozialen Schutzmassnahmen ergriffen :

  • Frühzeitige Erkennung suchtgefährdeter Spieler
  • Möglichkeit des Selbstausschlusses
  • Prävention bei Spielern
  • Ausbildung der Mitarbeitenden und Depositäre
  • Zusammenarbeit mit auf Prävention spezialisierten Instituten
  • Vorgängige Validierung der in den Verkauf gelangenden Spiele nach Kriterien der sozialen Verantwortung
  • Installation von Spielmoderatoren
  • Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen für verantwortungsbewusstes Spiel an den Verkaufsstellen

 

Soziale Massnahmen im Einzelnen >

 

Die Loterie Romande trägt dank einer Abgabe von 0,5% des Bruttospielertrages der beiden Schweizer Lotteriegesellschaften (Swisslos und Loterie Romande) auch zur Finanzierung der Prävention und der Bekämpfung von Spielsucht bei. Die Westschweizer Kantone nehmen so jährlich rund CHF 2 Millionen ein, mit denen die öffentlichen Programme zur Prävention und Bekämpfung von Spielsucht unterstützt werden.

Für weitere Informationen über die soziale Massnahmen :

Loterie Romande
Service Jeu Responsable

Avenue de Provence 14
Case postale 6744
Tél. +41 21 348 13 13
JeuResponsable@loro.ch

Die Loterie Romande setzt sich für den Schutz von Spielern und verletzlichen Bevölkerungsgruppen ein:

18+

 

Seit dem 1. Januar 2021 sind alle Spiele der Loterie Romande für Minderjährige unter 18 Jahren verboten.

 

Diese neue Altersgrenze ist eine wesentliche Maßnahme zum Schutz von Minderjährigen.